Zuschuss durch Ihre Krankenkasse
Durch meine Zertifizierung beim Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e.V.,
ist die Qualität der Ernährungstherapie durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildungen für die Tätigkeitsfelder Ernährungstherapie, Ernährungsberatung und Ernährungsbildung sichergestellt
und kann von gesetzlichen Krankenversicherungen bezuschusst werden.
Lesen Sie hierzu die "Anleitung zur Beantragung der Kostenbeteiligung bei Ihrer Krankenkasse"
im Downloadbereich.
Ernährungsberatung (ohne ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung)
Eine qualifizierte Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen, die sich ausgewogen und vielfältig ernähren möchten: (Bitte aufklappen für weitere Informationen)
Das betrifft z.B. Menschen in besonderen Lebenssituationen (z.B. Kindheit, Sportler, Schwangerschaft / Stillzeit, Vegetarier / Veganer, Eintritt ins Seniorenalter,...) und Personen, bei denen ein Risiko zu erkranken besteht (z.B. bei Übergewicht).
Im Gegensatz zur Ernährungstherapie, wird in diesem Fall keine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir über das Kontaktformular - Email - WhatsApp auf,
um Ihre Situation und Ihr Anliegen konkret zu besprechen.
Ernährungstherapie (ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung)
Eine qualifizierte Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit (ernährungsbedingten) Erkrankungen, die durch ernährungstherapeutische Maßnahmen positiv beeinflusst werden können.
Liegen bei Ihnen eine oder mehrere der folgenden Indikationen vor? (Bitte aufklappen für weitere Informationen)
- Adipositas | Übergewicht
- Adipositaschirurgie
- Arteriosklerose | KHK
- Cholangitis | Cholelithiasis
- COVID-19 | Long COVID
- Darmerkrankung (bspw. Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn)
- Demenz
- Diabetes mellitus
- Dysphagie
- Essstörung | Fütterstörung
- Fehlernährung
- Fettstoffwechselstörung
- Fettleber | Leberzirrhose | Hepatitis
- Gallenerkrankung
- Herzinsuffizienz
- Hypertonie
- Hyperurikämie | Gicht
- Hypothyreose | Hyperthyreose
- Lipödem | Lymphödem
- Magenerkrankung
- Mangelernährung
- Metabolisches Syndrom
- Nahrungsmittelallergie
- Nahrungsmittelunverträglichkeit
- Nephrologische Erkrankung
- Neurologische Erkrankung
- Onkologische Erkrankung
- Osteoporose
- Pankreaserkrankung
- Rheuma
- Schilddrüsenerkrankung
- Speiseröhrenerkrankung
- Untergewicht
- Zöliakie
Im Gegensatz zur Ernährungsberatung, wird in diesem Fall eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung benötigt, wenn Sie die Kosten durch Ihre Krankenkasse bezuschusst bekommen möchten.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir über das Kontaktformular - Email - WhatsApp auf,
um Ihre Situation und Ihr Anliegen konkret zu besprechen.
Kontaktieren Sie mich gerne!
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